in Meppen

Einkommensteuer sparen!

1.172,00 Euro Erstattung stehen im Schnitt jedem Steuerzahler zu (Quelle: Stat. Bundesamt). 

Lassen Sie Ihre Steuererklärung von unserer Lohnsteuerhilfe in Meppen anfertigen. Dann können Sie richtig Steuern sparen!

Was kostet die Lohnsteuerhilfe?

Wir bieten Lohnsteuerhilfe schon ab 35,00 Euro an. Unsere Beiträge sind nach sozialen Kriterien gestaffelt. Die Lohnsteuerhilfe Kosten sind also moderat und darüber hinaus auch noch steuerlich absetzbar.

Mitglieder der Lohnsteuerhilfe werben Mitglieder

Sie sind zufrieden mit Ihrer Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.? Dann empfehlen Sie uns doch weiter. Und erhalten ein kleines Dankeschön von uns.

1000+

Zufriedene Mandanten allein nur in Meppen

30+

Jahre Erfahrung

Beratungsbefugnis des Lohnsteuerhilfevereins

Wir betreuen Menschen, die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschusseinnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Einnahmen aus anderen Einkunftsarten insgesamt bei Ledigen 18.000,00 € und bei Verheirateten 36.000,00 € übersteigen.

Ihr Lohnsteuerhilfeverein ist zertifiziert

Unsere gesetzliche Grundlage § 4 Nr. 11 StBerG

Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir gemäß § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) unsere Mitglieder im Rahmen einer beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen beraten.

 

Das bedeutet: Wir unterstützen ausschließlich unsere Mitglieder bei der Einkommensteuererklärung und angrenzenden Themen, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Wir dürfen helfen, wenn Sie:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z. B. Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre) erzielen,
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen oder wiederkehrenden Bezügen (§ 22 EStG) haben,
  • keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft beziehen,
  • und eventuelle zusätzliche Einkünfte (z. B. aus Kapitalvermögen oder Vermietung) insgesamt
  • maximal 18.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw.
  • maximal 36.000 € (bei Zusammenveranlagung) im Jahr betragen.

Unsere Befugnis umfasst insbesondere die:

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung und deren Zuschlagsteuern,
  • Prüfung von Lohnsteuerbescheiden,
  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigung,
  • Beratung zu haushaltsnahen Dienstleistungen, Kinderbetreuungskosten und Zulagen (z. B. Riester).

Damit ist sichergestellt, dass Sie bei uns rechtssicher und gesetzlich anerkannt beraten werden.

Einfach, persönlich und günstig.

"Wir kümmern uns um Ihre Steuer, damit Sie sich um Wichtigeres kümmern können."

Ihre Lohnsteuerhilfe in Meppen

Kontakt

Telefon: 05931 9289950
E-Mail: emueller@lohnsteuerhilfe.net

Anschrift: Ludmillenstraße 13, 49716 Meppen

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